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Fluggastrechte
Deutschland – New York:
Wann welche Regelung greift

Die EU-Fluggastrechte sorgen für eine Entschädigung bei Flugausfällen, Verspätungen oder Überbuchungen. Bei einem internationalen Flug von Deutschland nach New York City greifen die Regelungen jedoch nicht immer. Es kommt darauf an, welche Fluggesellschaft und welcher Abflughafen betroffen ist.

Nationale Fluggastrechte: Wann die EU-Verordnung greift

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt die Entschädigung bei Flugannullierungen und ähnlichen Situationen eindeutig. Sie kommt zum Einsatz, sofern der Abflughafen der betroffenen Airline innerhalb der Europäischen Union liegt oder die Airline selbst ihren Sitz innerhalb der EU verzeichnet. Ersteres ist bei Flügen von Deutschland nach New York City der Fall. Hier gibt es bei Verspätungen ab drei Stunden finanzielle Entschädigungen unterschiedlicher Höhe. Diese hängen von der tatsächlichen Verspätung am Zielort ab. Hinzu können gegebenenfalls Versorgungsleistungen von Mahlzeiten bis zum Hotelaufenthalt gewährt werden.

Kann der Flug nicht stattfinden, weil er annulliert oder überbucht wurde, ist eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro üblich. Außerdem besteht ebenfalls ein Anspruch auf Getränke oder Mahlzeiten sowie eine kostenlose Kommunikationsmöglichkeit. Um diese Entschädigungen zu erhalten, muss der Flug bei Überbuchungen nicht nur in der EU starten, sondern die betroffene Airline ihren Sitz ebenfalls in der EU haben.

Flug New-York gestrichen verspätet Entschädigung

Bis zu 600€ Entschädigung können Passagiere geltend machen

Internationale Fluggastrechte: Regelungen seitens der USA

Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt (wenn beispielsweise der Abflug aus den USA mit einer US-amerikanischen Airline betroffen ist), greifen die EU-Fluggastrechte bei internationalen Flügen nicht. Die schlechte Nachricht: Eine ähnliche, klar geregelte Verordnung ist in den USA nicht vorhanden. Vielmehr wird den Fluggesellschaften selbst in vielen Fällen die Entscheidung über eine Entschädigung überlassen. So ist es durchaus möglich, dass die von einer Annullierung betroffenen Fluggäste auf einen anderen Flug derselben oder einer anderen Airline umgebucht werden. In diesem Fall erhalten die Passagiere einen speziellen Voucher am Check-In, mit dem sie wiederum bei der neuen Fluggesellschaft einchecken können. Alternativ werden Übernachtungsgutscheine für Hotels ausgegeben. Verpflichtet sind US-amerikanische Airlines dazu aber nicht.

Im Fall einer Überbuchung können Passagiere auf eine Entschädigung bestehen, sofern die Fluggesellschaft Schuld an dem überbuchten Flugzeug ist.¹ Die USA gehören außerdem zu den Ländern, die das sogenannte Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben. Dieses regelt internationale Haftungsfragen im Flugverkehr. Im Fall eines Gepäckverlustes beim Flug von New York City nach Deutschland greift das Übereinkommen.² Geht das Gepäck verloren oder ist 100 Tage lang nicht auffindbar, werden bis zu 1.100 Euro pro Passagier und Gepäckstück ausgezahlt.

Schwierigkeit der Durchsetzung von Fluggastrechten

Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis schwieriger: Die Entschädigung wird jeweils nur dann ausgezahlt, wenn die Passagiere aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen. Das ist bis zu drei Jahre nach dem Schadensfall möglich.

Da oft einige Nachweise erbracht werden müssen und der Vorgang sehr zeitaufwändig sein kann, gibt es unterstützende Plattformen wie Flightright. Hier werden die Fluggastrechte bequem geprüft und bei positiver Prüfung geltend gemacht.

Die Prüfung beinhaltet auch Flüge und evtl. Entschädigungen, die wegen der Corona / Covid-19 Pandemie abgesagt wurden.